Die DIN EN 15635 welche Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen beschreibt und sich mit der Regalprüfung fast ausschließlich an den Betreiber (Unternehmer) richtet.
Die Norm behandelt z.B. Punkte zur Inspektion und Schadensbeurteilung der Lagereinrichtung.
Die Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung ist in Deutschland allerdings in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.
In § 14 Absatz 2 ist geregelt das der Arbeitgeber Arbeitsmittel wiederkehrendend prüfen lassen muss.
Die DGUV Regel 108-007 (alte BGR 234) spricht von einer jährlichen Prüfung.
Falls Ihre Regalanlage bisher noch nie oder schon sehr lange nicht mehr geprüft wurde, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.